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Die Schullandschaft wird bunter: Dunningen erhält eine Gemeinschaftsschule

Sandra Boser (MdL)

Dunningen wird Standort für eine Gemeinschaftsschule. Bedeutsam auch für Zimmern und Rottweil. Hier die Pressemitteilung der für den Landkreis Rottweil zuständigen grünen Landtagsabgeordneten Sandra Boser:

 

PRESSEMITTEILUNG

Wolfach, 08.02.2014

 

Boser (GRÜNE) begrüßt Genehmigung von Gemeinschaftsschulen in Schramberg und Dunningen

 

Am Montag, den 10.02.14 wird Kultusminister Stoch die Namen der Gemeinschaftsschulen bekanntgeben, die das Land in der dritten Tranche genehmigen wird. „Voraussichtlich werden sich dann auch Dunningen und Schramberg auf den Weg zur Gemeinschaftsschule machen können. Sowohl an der Eschachschule Dunningen als auch an der Schramberger Schule ist eine Realschule beteiligt. Dies zeigt, dass gerade auch für diese Schulart die Entwicklung hin zur Gemeinschaftsschule eine attraktive Option ist, um dem unterschiedlichen Niveau der Schüler gerecht zu werden“, so Sandra Boser, Betreuungsabgeordnete für den Wahlkreis Rottweil.

 

Die Anzahl von landesweit 102 Anträgen zeige, dass die Gemeinschaftsschule gewünscht wird, so die  bildungspolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE im Landtag: „„Ich gratulieren den Schulen, den Schulträgern sowie allen Beteiligten zu den erfolgreichen Anträgen. Damit wird für die Schülerinnen und Schüler ein attraktives Angebot gemacht“, so Boser. Denn die Gemeinschaftsschule biete gerade für den Ländlichen Raum die Möglichkeit, trotz rückläufiger Schülerzahlen weiterhin alle Schulabschlüsse wohnortnah anzubieten. In der Gemeinschaftsschule sei es außerdem Ziel, Herkunft und Bildungserfolg voneinander zu entkoppeln, damit jedes Kind gemäß seinen Talenten und Begabungen Bildungschancen wahrnehmen kann.

 

Die Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule steht allen weiterführenden Schulen offen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sind ein pädagogisches Konzept, das sich an den Kriterien des deutschen Schulpreises orientiert sowie eine Mindestgröße von dauerhaft 40 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsklasse. Der nächste Stichtag für Anträge für einen Start im Schuljahr 2015/16 ist der 01. Juni 2014.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN:

Ziel des grün-roten Bildungsaufbruchs ist es, individuelle Förderung in den Mittelpunkt zu stellen. Das Schulsystem in Baden-Württemberg ist bislang durch soziale Ungerechtigkeit und Sortierwahn geprägt. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht dagegen offene Bildungswege ohne Barrieren. Gemeinschaftsschulen sind integrative und inklusive Schulen, die Kinder statt sie zu sortieren, in einer gemeinsamen Schule jeweils zu ihrem individuellen Bildungsziel führt. Gemeinsames Lernen und positiver Umgang mit Heterogenität sind hier Bestandteil eines Bildungskonzepts, in dem die Schule sich am Kind orientieren muss, statt umgekehrt.

Die Gemeinschaftsschule startete ab dem Schuljahr 2012/13. Sie ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, in der die SchülerInnen bis Klasse 10 gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden. Vor allem schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen ermöglichen, dass sich individuelle Lernprozesse mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbinden. Durch die Individualisierung des Unterrichts können Lernzeiten individuell ausgestaltet werden. Da die SchülerInnen der Gemeinschaftsschule je nach persönlichem Leistungsvermögen nach den Bildungsstandards der Hauptschule, Realschule und des Gymnasiums unterrichtet werden, werden auch alle Abschlüsse der angebotenen Bildungsstandards ermöglicht. Ein inklusives Bildungsangebot ist Bestandteil der Gemeinschaftsschule.

Die Gemeinschaftsschule ist in verschiedenen Ausgestaltungen möglich. Sie ist in den Klassenstufen 5 bis 10 stets eine verbindliche Ganztagesschule mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot. Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden.

Grundsätzlich können sich alle allgemeinbildenden Schulen zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Nach Beschluss der Schulkonferenz kann der Schulträger beim Kultusministerium die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragen. Zur Entwicklung zur Gemeinschaftsschule muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept ausgearbeitet werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.

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