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Solararchitekt Rolf Disch: Eine Vollversorgung der JVA mit erneuerbaren Energien gehört in den Auslobungstext für den Wettbewerb


Die künftige JVA will Ehrgeiz zeigen: im modernen Strafvollzug, in einer naturschonenden Architektur, die zugleich ästhetisch anspruchsvoll ist. Neulich stellten wir eine weitere Forderung: Die künftige JVA dürfe keine fossilen Brennstoffe mehr verheizen. Sie solle zukunftsweisend auf erneuerbare Energien setzen - möglichst sogar mehr Energie erzeugen, als sie verbraucht. Grünes Wolkenkuckucksheim? Wir wollten's genau wissen und sprachen mit einem Vollblutpraktiker und Visionär - dem vielfach ausgezeichneten Freiburger Solararchitekten Rolf Disch.

 

Wir danken Rolf Disch, dass er sich Zeit für dieses Interview nahm:

 

 

Solararchitekt Rolf Disch


Herr Disch, eine neue JVA, die das Land in einem Architektenwettbewerb ausschreibt, ist eine Riesenchance, auch im Klimaschutz Maßstäbe zu setzen. Sie sind Pionier in der Planung von Plusenergiehäusern. Halten Sie es für sinnvoll, diesen Ansatz auch beim Bau einer großen JVA mit 400 Häftlingen und 200 Beschäftigen fruchtbar zu machen?

 

Die Antwort ist einfach: Es ist bei jedem Gebäude sinnvoll, auch bei einer JVA. Ich stehe mit dieser Meinung auch gar nicht alleine, denn mit der neuen EU-Richtlinie, die ab 2019 für alle Neubauten in der Europäischen Union gelten soll, muss ohnehin der Energieverbrauch auf ein Minimum gesenkt werden und die Energieversorgung weitestgehend aus regenerativen Quellen am Gebäude selbst sichergestellt werden. Bei einem Baubeginn nach 2018 müssen Sie das also ohnehin machen.

 

Die öffentlichen Bauträger sind in besonderem Maße in der Pflicht, auch jetzt schon nach den bestmöglichsten Standards zu bauen. Das schont nicht nur das Klima, sondern schon ab dem ersten Tag auch die Gelder der Steuerzahler, die sonst am Ende bei den Exportländern für fossile Brennstoffe landen und der heimischen Wirtschaft entzogen werden.

 

 

Muss der Anspruch einer Vollversorgung dieses Baus mit erneuerbaren Energien bereits in die Auslobungsunterlagen dieses Wettbewerbs eingehen?

 

Ich sehe überhaupt keinen Grund, das nicht zu tun. Alle Anforderungen, die man erfüllt sehen will, müssen festgeschrieben werden, auch die energetischen. Wenn das nicht klar in die Auslobung eingeht, wird es nicht passieren.

 

Gefängnisse sind, ähnlich wie Krankenhäuser oder Bahnhöfe, sehr spezielle Bauten. Bewerben werden sich überwiegend Experten, die so etwas schon einmal gemacht haben. Dass diese Architekten zugleich Experten für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien sind und dass sie diese Themen, wenn sie nicht müssen, von sich aus forcieren, ist nicht gesichert. Man sollte die Ausschreibung so formulieren, dass sich nur Teams aus Architekten und auf die energetische Gebäude-Performance spezialisierten Fachplanern bewerben können.

 

 

Welche wesentlichen Anforderungen zum Erreichen dieses Ziels hat die Gebäudehülle zu erfüllen? Welche die Gebäudetechnik?

 

Die Planung muss immer mit der Energieeffizienz beginnen: Die Gebäudehülle muss den Verbrauch für die Raumwärme minimieren. Sie muss gut isoliert und luftdicht und mit energieeffizienten Fenstern versehen sein. Eine Lüftungsanlage benötigt man in einer JVA ohnehin, diese muss dann mit einer Anlage zur Wärmerückgewinnung ergänzt werden.

 

Die Gebäudetechnik können Sie erst auswählen und dimensionieren, wenn Sie wissen, welcher Rest an Energiebedarf dann noch bleibt für Heizung, Warmwasser und Elektrizität. Vielleicht gibt es eine Wäscherei, eine Küche oder Werkstätten mit speziellen energetischen Anforderungen. Wenn man all das ermittelt hat, kann man die Haustechnik so wählen, dass möglichst alle Energie aus regenerativen Quellen bereitgestellt wird, dass es bei der Verteilung der Energie möglichst geringe Verluste gibt und dass die Verbraucher, also Beleuchtung, Maschinen, Computer usw., ebenfalls den höchsten Effizienzstandards genügen.

 

 

Sollte Stromerzeugung in den Gebäudekomplex integriert werden oder genügt der Bezug von externem Ökostrom?

 

 

Ein energetisch schlechtes Gebäude zu bauen und dann extern zu kompensieren, das ist eine Mogelpackung. Dass man auch ein Gefängnisdach mit Photovoltaik belegen kann, ist in Freiburg bereits 2009 bewiesen worden. Dem Land Baden-Württemberg als Bauträger und Betreiber steht, wenn es diese Investition nicht selbst tätigen will, ja ein Geschäftsmodell offen, wie es auch in Freiburg praktiziert wird: Hier hat der städtische Energieversorger zusammen mit einem Betreiber Erneuerbarer Energieanlagen die Photovoltaikpaneele installiert, mit deren Strom das Gefängnis versorgt wird.

 

 

Infos zu Rolf Disch:

http://www.rolfdisch.de

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