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Fehlende Rückbaugarantie durch ThyssenKrupp führt zu GRÜNEM Nein zum Testturm


Auf unserer Homepage ließen wir schon seit langem wissen, dass wir Ästhetik und Sinnhaftigkeit des TestTurms unterschiedlich beurteilen. Es gibt Gegner und Befürworter. In einer Frage herrschte allerdings Einigkeit: Der TestTurm "darf im Fall der Fälle (Nutzungsende, Firmenpleite...) nicht als Investitionsruine verkommen. D.h. der Konzern muss finanzielle Sicherheiten für einen möglichen Rückbau garantieren". Darauf ließ ThyssenKrupp sich nicht ein. Das lässt die Alarmglocken läuten.

 

Hier die Stellungnahme von Ingeborg-Gekle-Maier vor der entscheidenden Abstimmung:

Bei dem Testturm handelt es sich um ein technisches Zweckbauwerk, nicht um ein für die "Ewigkeit" geschaffenes Denkmal. Eine Rückbauverpflichtung ist folglich essentiell.

 

Eine Windkraftanlage ist zwingend rückzubauen, wenn ihre Nutzungszeit abgelaufen ist. Auch die Nutzungszeit der Aufzugstestanlage wird in 20 oder 30 Jahren abgelaufen sein. Wenn der Thyssen-Krupp Konzern dann insolvent ist, hat die Kleinstadt Rottweil die Kosten der Beseitigung zu tragen. Mit den Gebühren für den Besucher-Aufzug lässt sich dieses Bauwerk nicht erhalten.

 

Die Aufzugstestanlage wird zu einem überschaubaren Zeitpunkt, den möglicherweise wir nicht mehr, die nächste Generation aber mit Sicherheit erleben wird, technisch überholt sein. Dann ist der Rückbau fällig. Er darf nicht auf Kosten unserer Kinder erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass der Thyssen-Krupp Konzern dafür gerade steht, also Sicherheit leistet.

 

Auch wenn aus dem BauGB keine Rückbauverpflichtung hergeleitet werden kann, liegt es nach Auffassung der Grünen-Fraktion in unserer Verantwortung als Stadträte, schon heute dafür Sorge zu tragen, dass nicht die kommende Generation Rottweiler Bürger die finanziellen Lasten des Rückbaus zu tragen hat. Es reicht nicht aus, dass Thyssen-Krupp den Rückbau gemäß §179 BauGB lediglich zu dulden hat.

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