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Ist das Verbot von Solaranlagen in den örtlichen Bauvorschriften noch zeitgemäß?


 

Wir rühren an ein Tabu

 

“War das ein Ringen! Viele Jahre lang tauschten wir immer mal wieder die Argumente für und gegen das Verbot von Solaranlagen in den örtlichen Bauvorschriften aus“, beginnen die Rottweiler Grünen ihre Pressemitteilung. Und natürlich habe dabei auch das Herz habe mitgeredet. In der letzten Fraktionssitzung fiel schließlich die Entscheidung für einen Antrag, Solaranlagen in der historischen Innenstadt nicht länger auszuschließen. Die Grünen wissen, dass sie damit an ein Tabu rühren und rechnen mit heftigen Diskussionen. Unsachliche Shitstorms halten sie aber für unangebracht. Geht es doch um ein ernsthaftes Problem: den Zielkonflikt zwischen Denkmal- und Klimaschutz.

Rottweiler Dachlandschaft vom Hochturm aus gesehen


 

Drei Gründe für den Meinungswechsel

 

Wieso klärte sich die Meinung in der Gemeinderatsfraktion? In ihrer Begründung verweist sie zunächst auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eindringlich mehr Ehrgeiz im Klimaschutz fordert. Klimaschutz hat Verfassungsrang und muss auch die Freiheitsrechte nachfolgender Generationen sichern. Auch die Bundesgesetzgebung verlangt neuerdings energischeres Handeln, denn der Ausbau erneuerbarer Energien liege „im überragenden öffentlichen Interesse“. Sie zieht damit eine Konsequenz aus dem brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Denn es gelte nun, sich von der Abhängigkeit von fossilen russischen Energieimporten befreien.

 

Angesichts dieser politischen Großwetterlage stehen die „Örtlichen Bauvorschriften für den historischen Stadtkern von Rottweil“ nach Ansicht der Grünen nicht im Einklang mit der vielzitierten Zeitenwende. Regeln diese doch lapidar: „Sonnenkollektoren oder ähnliche Anlagen sind unzulässig“. Der Denkmalschutz rangiert demnach klar über dem Klimaschutz. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), hat sich im vergangenen Juli in ihren „Leitlinien: PV-Anlagen und Denkmalschutz“ in diesem Zielkonflikt jedoch anders positioniert: Die Errichtung einer Solaranlage auf Kulturdenkmalen ist zwar weiterhin eine Einzelfallentscheidung und bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Diese ist jedoch - unter gestalterischen Auflagen - „regelmäßig zu erteilen“.

 

Keine Verschandelung der herrlichen Dachlandschaft

 

In solch behutsamer Änderung der Bauvorschriften sehen die Grünen keinen Wildwuchs drohen, der Rottweils Dachschönheiten verschandelt. Die Zahl der geeigneten Flächen sei ohnehin bescheiden. Auch setze die Statik Grenzen. Und der Denkmalschutz wird ja nicht ausgehebelt. Denn weiterhin gilt, was die Grünen in ihrem Antrag betonen: „Unser Stadtbild besitzt einen unschätzbaren kulturellen Wert. Prägend und faszinierend ist dabei auch unsere vielgestaltige Dachlandschaft mit ihren zum Teil Jahrhunderte alten Ziegeln.“ Inzwischen gibt es aber PV-Module, die sich technisch und farblich verträglicher in denkmalgeschützte Gebäude integrieren lassen.

 

Andere Städte wie Villingen, Schiltach, Konstanz, Wangen im Allgäu…, die vergleichbar stolz und geschichtsbewusst wie Rottweil sind und ihre Dachlandschaft ebenso liebevoll pflegen, lassen Solaranlagen unter Auflagen schon länger zu.

 

Kompromiss zwischen Denkmal- und Klimaschutz

 

Eine zeitgemäße Überarbeitung der Bauvorschriften ist in den Augen der Grünen ein vernünftiger Kompromiss zwischen Klima- und Denkmalschutz: „Anstelle eines rigorosen Verbots gewährt diese Anpassung Eigentümern die Freiheit, geeignete Flächen solarenergetisch zu nutzen. Nicht zügellos, sondern rücksichtsvoll gegenüber dem historischen Erscheinungsbild.“


Vertiefende Informationen:

 

 

 

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